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WOHNBAU-ERWEITERUNGSZONE "GUMMER"


2021 - Wettbewerb 1. Preis
Durchführungsplan in Ausarbeitung, seit 2021
   

Das Dorf  
Der alte Dorfkern schmiegt sich um eine Geländekuppe, die sich von der bewaldeten Talflanke abhebt und einen Fernblick nach Westen freigibt. Die jüngere Dorferweiterung ist fächerartig angeordnet, in geschwungenen Linien folgen die Häuser dem Hang und der in Serpentinen ansteigenden Straße nach Steinegg. Die Gebäude sind einheitlich proportioniert. Die Dächer haben Ausrichtungen längs und quer zum Hang. Die Fassaden bestehen aus hellem Putz und Holz. Die Wohnbauerweiterungszone Gummer V, welche in steilstes Geländes gesetzt ist, besteht aus einem monolithischen Terrassenbaukörper. Der sechsgeschossige Bau mit Flachdach bricht mit der Bautypologie des Ortes.

Unmittelbarkeit ist bequem und ländlich
Die zwei Zufahrtstraßen sind logisch vorgegeben, sie verlaufen parallel zum Hang mit geringer Steigung. Die beiden Stichstraßen werden als Spielstraßen konzipiert, Breite ca. 5-6m variabel inkl. niveaugleichem Gehsteig. Die Besucherparkplätze werden platzsparend direkt auf die Straße platziert, ihre Position wird durch Versickerungsflächen markiert. Sie sind Hindernisse mit Gegenverkehrsbereich und reduzieren die Geschwindigkeit in den Spielstraßen. Die Straße ist ein sozialer Außenraum, das Heimkommen, das Parken etc. passiert unmittelbar. Die Häuser haben nur eine Haustür direkt an der Straße.

Parkplatzflächen sind zu teuer, um nur zum Parken genutzt zu werden
Die Flächen für die Parkplätze setzen sich zusammen aus Flächen wo meistens Autos parken, Flächen wo öfters Autos parken und Flächen wo selten Autos parken. Auf den Flächen, wo öfters und selten Autos parken, soll eine Mehrfachnutzung stattfinden können. Dazu werden die Parkplätze dezentral angeordnet. Jedes Reihenhaus erhält eine Fläche auf der drei Autos Platz finden. Die Fläche für das Zweitauto und Drittauto (Besucher) kann mehrfach genutzt werden (Abstellfläche, Spielfläche, Tischtennisplatte…etc.). Eine große Gemeinschaftsgarage mit Brandschutzauflagen und einer teuren Wartung sowie komplexen Eigentumsverhältnissen soll vermieden werden.

Wartung der Gärten über einen Fuß- und Fahr(rad)weg
Der Höhenunterschied zwischen den Gebäudezeilen ist mit über 20m erheblich. Ein Fuß- und Radweg, mit Ape, Traktor etc. befahrbarer, verbindet die beiden Wohnstraßen. Der Höhenunterschied wird Fahr(rad)tauglich in Serpentinen (über die Zonengrenzen hinaus in den Wald hinein) überwunden. Der Weg mit dem Grünstreifen in der Zonenmitte ist sozialer Außenraum, Zufahrtsweg für die Gartenpflege, Transportweg für Möbel und eine barrierefrei adaptierbare Zugangsmöglichkeit zu den Wohnbereichen der Reihenhäuser).  Hier soll ein Spielplatz für Kleinkinder in den Hang gebettet werden mit Nischen und Plattformen aus Holz und Stahl.

Die Häuser und für jede Wohnung ein privater, uneinsichtiger Außenraum
Für die kleinen Wohnungen wird ein mehrgeschossiger und barrierefreier Etagenwohnbau vorgeschlagen. Die 110m² Wohnungen hingegen werden in L-Häuser gruppiert. Eine langer zusammenhängender Riegelbau wird vermieden. Die Gebäude folgen dem Hang sowohl gegen Osten und bergwärts ansteigend und stützen die Straße und den Hofraum. Alle Wohnräume sind um einen kleinen privaten Hof (Garten) angeordnet. Bei den oberen Häusers ist der Hof talwärts gerichtet, bei den unteren zum Hang hin. Alle Höfe haben einen Ausblick und sind gut besonnt da sie von eingeschossigen Baukörpern und Einfriedungsmauern umschlossen werden. 

Die Dachlandschaft
Pultdächer folgen dem steilen Hang mit Ausrichtung gegen Süden. Alle Dächer sollen begrünt werden. In das Gründach werden die Solaranlagen und oder PV Anlagen eingebettet.

Grünbereiche und Grüner Puffer zur Landestraße
Die beiden Waldstreifen im oberen und unteren Randbereich der Zone sind ein grüner Puffer zur Landestraße hin. Sie bleiben erhalten. Dafür werden die Gebäudezeilen näher in der Grundstücksmitte platziert. Es entsteht eine nachbarschaftliche Nähe der Häuser. Die Häuser stehen eng, der steile Hang gewährt aber jedem Raum und jedem Garten Sonne und Ausblick über den Nachbar hinweg.

Mitbestimmung fördert die Vielfalt
Den Hausbesitzern soll für die Gestaltung der L-Häuser ein Mitspracherecht eingeräumt werden. Im Durchführungsplan werden individuelle Entscheidungen eingeplant, die mit dem Bauantrag geregelt werden. Zum Beispiel die Wahl einer additiven oder gespiegelte Hausanordnung, Grundrissvarianten (Kompakt, Großzügig), überdachte oder offene Höfe für die Autos. Diese Entscheidungen werden mit den Bewohnern getroffen, es fördert die Identifikation mit der Zone und erzeugt ein gewachsenes und organisches Gesamtbild.

 

 

   
   
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